Satzung

Satzung

Die Satzung des BBV Bildungswerks

§ 1 Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Das Bildungswerk fördert die gesellschaftspolitische, soziale und berufliche Bildung der Menschen des ländlichen Raumes; es steht hierzu grundsätzlich jedermann offen. Besondere Bedeutung hat dabei die Förderung der Weiterbildung der Mitglieder landwirtschaftlicher Familien.

Das Bildungswerk führt im Rahmen seiner Aufgabenstellung Vortragsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge, Studienfahrten, Bildungsfreizeiten, Fachausstellungen und sonstige Bildungsveranstaltungen durch.

§ 2 Das Bildungswerk ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es erstrebt keinen Gewinn.

§ 3 Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Bildungswerks oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks erhält der Bauernverband nicht mehr als seine geleisteten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlagen zurück.

§ 4 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Bildungswerks fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

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