50 Jahre

50 Jahre Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz!

VielfĂ€ltige Erwachsenenbildung – unverzichtbar fĂŒr die Gesellschaft

Zum 50. Geburtstag des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung

Einfach zugĂ€nglich, inhaltlich hochwertig und erschwinglich – seit Jahrzehnten verfolgt die Erwachsenenbildung in Bayern diesen Ansatz und schafft so nicht nur persönlichen Mehrwert, sondern stĂ€rkt auch die Gesellschaft. Ihr Ziel „zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen“ ist in Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG) verankert, das der Bayerische Landtag vor 50 Jahren verabschiedet hat.

Das am 1. September 1974 in Kraft getretene BayEbFöG geht zurĂŒck auf Artikel 139 der bayerischen Verfassung, welcher besagt, dass Erwachsenenbildung „durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstĂŒtzte Einrichtungen zu fördern“ sei. In der Folge kam es 1974 auch zur GrĂŒndung der Arbeitsgemeinschaft der ErwachsenenbildungstrĂ€ger in Bayern (AGEB) als Zusammenschluss der großen Erwachsenenbildungs-Organisationen in Bayern, die auf diesem Wege ihre Zusammenarbeit verstetigen und ihre gesellschaftliche ReprĂ€sentanz stĂ€rken wollten.

Das am 1. September 1974 in Kraft getretene BayEbFöG geht zurĂŒck auf Artikel 139 der bayerischen Verfassung, welcher besagt, dass Erwachsenenbildung „durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstĂŒtzte Einrichtungen zu fördern“ sei. In der Folge kam es 1974 auch zur GrĂŒndung der Arbeitsgemeinschaft der ErwachsenenbildungstrĂ€ger in Bayern (AGEB) als Zusammenschluss der großen Erwachsenenbildungs-Organisationen in Bayern, die auf diesem Wege ihre Zusammenarbeit verstetigen und ihre gesellschaftliche ReprĂ€sentanz stĂ€rken wollten.

„Das BayEbFöG hat ein starkes Fundament fĂŒr die Erwachsenenbildung in Bayern geschaffen, indem es die Bildungsorganisationen stĂ€rkt und ein vielfĂ€ltiges, flĂ€chendeckendes Angebot sichert,“ erklĂ€rt Margit Fuchs, derzeitige GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der AGEB. „Allein 2022 investierten die Menschen in Bayern ĂŒber 251 Jahre Zeit in Bildungsveranstaltungen, mit 2,4 Millionen Teilnehmenden – ein Beleg fĂŒr die hohe Nachfrage.“

Laut Gesetz sollen Bildungsangebote Gelegenheit bieten, „die in Schule, Hochschule oder beruflicher Aus- und Fortbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern.“ Diese Angebote erstrecken sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische, sprachliche, gesundheitliche, kulturelle, religiöse, wirtschaftliche und berufliche Bereiche.

Die Bayerische Staatsministerin fĂŒr Unterricht und Kultus, Anna Stolz, betont: „Das Lernen hört niemals auf. Die Welt verĂ€ndert sich und es liegt an uns, die Chancen und Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu nutzen und gleichzeitig auch den Herausforderungen zu begegnen. Die Erwachsenenbildung leistet hier einen wichtigen Beitrag zum lebenslangen Lernen und damit auch zur ZukunftsfĂ€higkeit unserer Gesellschaft. Dabei ist sie weitaus mehr als der Erwerb von Kenntnissen fĂŒr den Arbeitsmarkt. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Förderung der individuellen Entwicklung, der Urteils- und EntscheidungsfĂ€higkeit und die FĂ€higkeit, verantwortungsbewusst zu handeln.“

Schon vor 40 Jahren erklĂ€rte der damalige Kultusminister Prof. Dr. Hans Maier, dass Freiheitlichkeit und PluralitĂ€t die tragenden GrundsĂ€tze des Gesetzes sind. Die UnabhĂ€ngigkeit in der Gestaltung der Bildungsarbeit, die Auswahl der Mitarbeitenden und Leitenden sowie das Selbstverwaltungsrecht in der Erwachsenenbildung werden als Wesensmerkmale der Demokratie durch das Gesetz gewĂ€hrleistet. Der Staat agiert als Förderer – ohne LehrplĂ€ne oder PrĂŒfungen vorzugeben oder die Freiheit der Lehre einzuschrĂ€nken.

Diese freiheitliche, plurale Grundausrichtung hĂ€lt Dr. Christian Hörmann, Vorsitzender des in diesem Gesetz verankerten Landesbeirats der Erwachsenenbildung, fĂŒr einen entscheidenden Erfolgsfaktor des Gesetzes. „So schaffen wir es, ganz unterschiedliche Milieus niederschwellig anzusprechen. Zugleich dĂŒrfen wir aber nicht vergessen, dass diese ZugĂ€nglichkeit unserer Angebote nur ĂŒber die staatliche Förderung erreicht werden kann.“ Um dies aufrecht zu erhalten und die Erfolgsgeschichte des Gesetzes fortzuschreiben, seien in den nĂ€chsten Jahren, v.a. angesichts des steigenden Kostendrucks in allen Einrichtungen und den Herausforderungen der Digitalisierung, besondere Anstrengungen auch des Freistaats erforderlich, so Christian Hörmann.

Zur Arbeitsgemeinschaft der ErwachsenenbildungstrÀger in Bayern:

Die Arbeitsgemeinschaft der ErwachsenenbildungstrĂ€ger in Bayern ist der Zusammenschluss von sechs bayernweit tĂ€tigen, durch den Freistaat Bayern geförderten ErwachsenenbildungstrĂ€gern in Bayern (derzeit sind dies der Bayerische Volkshochschulverband, die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft fĂŒr Erwachsenenbildung in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft fĂŒr Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern und das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, sowie die Bildungswerke von Verdi und DGB). Sie vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder gegenĂŒber Politik und Zivilgesellschaft mit dem Ziel, ein vielfĂ€ltiges, bayernweites Erwachsenenbildungsangebot zu sichern und fortzuentwickeln. Dabei wechselt die GeschĂ€ftsfĂŒhrung der AGEB jĂ€hrlich. Förderziele, strukturelle Vorgaben und Förderinstrumente sind im Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung ausgestaltet.

Weitere Infos unter www.erwachsenenbildung-bayern.de/

Bildquellen: © Karl-Hein Kolb, BBV